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grafit - SportDesignAgentur

Jan Hünniger (Geschäftsführer)

Schulstr. 9

07629 Hermsdorf

 

Telefon: +49 36601 288 509

E-Mail: info@grafit-design.de

Internet: www.grafit-design.de

 

Rechtsform: Einzelunternehmen

Steuernummer 162 / 234 / 07297

USt-IdNr. DE 271400147

 

 

 

 

 

 

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Haftungshinweise

 

Trotz ständiger inhaltlicher Überprüfung übernehmen wir keinerlei Haftung und Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der dargelegten Informationen. Wir behalten uns vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne Vorankündigung zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen.

 

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Urheberrecht:

Layout und Gestaltung dieser Webpräsenz sowie ihrer einzelnen Elemente sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht reproduziert, wiederverwendet oder für gewerbliche Zwecke benutzt werden.

 

Alle Bilder auf grafit-design.de sind private Aufnahmen.

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die nachfolgenden AGB‘s gelten für alle an grafit erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

 

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1. Jeder an grafit erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

1.2. Alle Entwürfe von grafit unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3. Die Entwürfe von grafit dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt ⁄ AGD übliche Vergütung als vereinbart.

1.4. grafit überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.5. grafit hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt ⁄ AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Mit-Urheberrecht.

 

2. Vergütung

2.1. Entwürfe bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt ⁄ AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

2.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

2.3. Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist der Designer berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

2.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Designer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

 

3. Fälligkeit der Vergütung

3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Auftragsgegenstandes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von grafit  hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1⁄4 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1⁄4 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1⁄2 nach Ablieferung.

3.2. Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

 

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, nachträgliche Korrekturen oder Drucküberwachung werden, wenn nicht anders vertraglich geregelt,  nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt ⁄ AGD gesondert berechnet.

4.2. grafit ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, grafit entsprechende Vollmachten zu erteilen.

4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von grafit  abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, grafit  im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Filmen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. An Entwürfen, Bildern, Filmen und Logos werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5.3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

5.4. Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Designer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.

 

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Designer Korrekturmuster vorzulegen.

6.2. Die Produktionsüberwachung durch den Designer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Designer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber grafit 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Der Designer ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

 

7. Haftung

7.1. Der Designer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

7.2. Der Designer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

7.3. Sofern grafit notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. grafit haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Texte und Bilder durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

7.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte und Bilder entfällt jede Haftung des Designers.

7.6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet grafit nicht.

7.7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei grafit  geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

 

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. grafit behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann grafit eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller grafit  übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber grafit von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

9. Schlußbestimmungen

9.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Designers.

9.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Vereinbarungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Stand - Januar 2016

 

 

 

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